Unsere Corona-Hotline
Von 8:00 – 16:00 Uhr erreichbar unter:
0471 986 931 00
Corona-Hotline - Fragen an die Hotline – Was darf in die Hotline?
Bitte prüfen Sie zunächst, um welche Frage es konkret geht und ob diese einem der folgenden Punkte zugeordnet werden kann:
Risikogruppe und allgemeine Fragen zum Virus – Gehöre ich oder ein Mitarbeiter zu einer Risikogruppe? Wenn ja, wie sollen sich Unternehmen und Mitarbeiter verhalten? Was möchte ich noch über das Virus wissen?
Betriebsabläufe und allgemeine Fragen zum betrieblichen Umgang – Was bedeuten einzelne Umstände für das Unternehmen? Wie können bestimmte Maßnahmen und Empfehlungen umgesetzt werden?
Aktuelles
Aufgrund des verschärften Corona-Lockdowns und der aus unser Sicht heiklen Lage (kritischer als beim ersten Lockdown) werden auch wir wieder handeln müssen. Wir haben gestern in unser WAZ-Ärztebesprechung Folgendes zur Kontaktminimierung beschlossen.
Wir führen bis zum 29.1.2021 nur noch dringliche Untersuchungen/Beratungen durch:
- Expeditionsuntersuchungen
- Offshore-Tauglichkeitsuntersuchungen
- Feuerwehr-Tauglichkeitsuntersuchungen
- Fahrerlaubnis-Untersuchungen, wobei der Führerschein in 02/2021 abläuft
- Wichtige nicht aufschiebbare Beratungen (Schwangerschaft, Arbeitsplatzprobleme, Einsatzfähigkeiten, Sucht, Wiedereingliederungen und „…ich muss dringend zum Betriebsarzt!“) – primär telemedizinisch
- Sitzungen, wenn möglich, nur noch per Video-/Telefonkonferenz
- Begehungen, nur wenn sie dringlich sind und mit begrenzter TN-Anzahl
- Bildschirmplatzvorsorgen (G37) – werden aktuell in Form einer telemedizinischen Beratung durchgeführt
- Dringliche Einstellungsuntersuchungen in der Fischindustrie
Bestehende Termine, die nicht diesen Kriterien entsprechen, werden von uns abgesagt bzw. momentan nicht angenommen/geplant. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und betrachten die dynamische Lage beständig!
Risikogebiete
FAQ
10 PUNKTE - Worauf sollten wir momentan den Fokus legen?
- Strahlen Sie weiterhin Ruhe aus und treffen Sie klare und konsequente Entscheidungen und kommunizieren Sie darüber transparent – es sind momentan zu viele Änderungen in zu kurzer Zeit für viele Mitarbeiter!
- Die interne Taskforce (Vorgesetzter, Corona-Beauftragter, WAZ) für die Abarbeitung von Corona-Fällen sollte stehen – denken Sie an unsere 24/7-Begleitung über notfall@waz-fh.de
- Da wo es zu eng im Unternehmen wird, empfehlen wir nach dem Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vom BMAS eine Mund-Nase-Schutz-Pflicht – sei es mit von Ihnen gestellten MNS oder privat mitgebrachten.
- Belassen Sie weiterhin alle Arbeitsplätze, für die es möglich ist, im Homeoffice – Mitarbeiter, die darunter eher „leiden“, sollten zurückkommen ins Unternehmen kommen (…und die gibt es auch!).
- Halten Sie direkten Kontakt zu Ihren Mitarbeitern im Homeoffice, Rundmails reichen nicht. Fördern Sie den Kontakt innerhalb der Teams im Homeoffice. Das Sehen und Gesehen werden von Menschen und Arbeitsergebnissen ist wichtig, damit nicht der Eindruck entsteht, dass der eigene Arbeitsbeitrag egal sei.
- Machen Sie gute Ergebnisse und den Übergang von Improvisation zu einer neuen Routine anhand von guten Beispielen “best practice” sichtbar.
- Treffen Sie sich weiterhin regelmäßig, möglichst per Telefon oder Videochat im Rahmen des Krisenstabs – es gibt immer neue Fragen und Änderungen zum Thema .
- Bzgl. der betriebsinternen Fiebermessungen, die im Arbeitsschutzstandard des BMAS beschrieben sind, sollten Sie diskutieren – nicht überall machen diese Sinn und sie werden aktuell in arbeitsmedizinischen Fachkreisen stark diskutiert – wir glauben, das sie eher psychologischerseits wirken im Sinne „Wie geht es Dir heute?“
- Erstellungen Sie Corona-Gefährdungsbeurteilungen (siehe Checkliste Arbeitsschutzstandard) – diese Dokumentation sollte man langfristig vorhalten können.
- Der Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vom BMAS ist kein Gesetz, sondern ein Standard. Die relevanten Arbeitsschutzgesetze sehen vor, dass im Einzelfall mit Begründung abgewichen werden darf. Das ist besonders relevant, wenn sich die Datenlage zum Coronavirus schneller ändert als der Standard. Dies müsste man in einer Gefährdungsbeurteilung aber sehr gut begründen.
ARBEITSSCHUTZSTANDARD
Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
Niemals krank zur Arbeit!
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer “Nies-/Hustetikette” bei der Arbeit wird besonders geachtet!
Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz “Gesundheit geht vor!”
Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.
Corona-Impfung
- Wer wird zuerst geimpft? „Alte und Kranke“ – Intensivkräfte der Krankenhäuser – Pflegekräfte – Krankenhauspersonal – Rettungsdienste – Mitbürger aus den Risikogruppen – Feuerwehr/Polizei – allgemeine Bevölkerung (Stellungnahme der STIKO am RKI). Wir können also nicht damit rechnen, dass bisherige Risikopersonen aus der Belegschaft kurzfristig geimpft werden, da sie relativ weit hinten in der Prioritätenliste stehen.
- Wie lange wird der neue Impfstoff halten? – noch unklar, garantiert wohl 6 Monate bei -70°, wohl aber auch noch länger
- Warum kann der Impfstoff von BioNTech/Pfizer so schnell geliefert werden? – Weil er anders als übliche Impfstoffe nicht in Hühnereier angezüchtet werden muss.
- Wie häufig muss dieser geimpft werden? – 2x in einem Abstand von 3 Wochen, wobei es nach der ersten Impfdosis schon 50% Schutzwirkung gibt. Die Wirkung setzt 1-2 Wochen nach der Impfung ein.
- Wie verträglich ist der Impfstoff? Der Impfstoff hat sehr wenig schwere Nebenwirkungen, insgesamt vergleichbar mit anderen Standardimpfungen. Er macht aber mehr leichte Nebenwirkungen, wie Armschmerzen, Abgeschlagenheit, Fieber, als beispielsweise die Grippeimpfung.
- Werden Betriebsärzte an der Impfaktion teilnehmen? Wird das WAZ Impfstoff bekommen? – noch unklar
- Wie wird das Land Bremen es machen? – in der Stadt Bremen plant man eine zentrale Impfstelle im Messezentrum und in Bremerhaven in der Stadthalle
- Wie können wir Mitarbeiter fürs Impfen motivieren? – Aufklärung; lokale Testimonials (sehr bekannte Kollegen oder Vorgesetzte), die sich öffentlich impfen lassen; Anreize setzen wie z.B. bei Vorlage des Impfpasses im WAZ eine Prämie ausloben über das Unternehmen
- Erfährt der Arbeitgeber vom Impfstatus des Mitarbeiters? – Nein
- Was machen wir mit innerbetrieblichen Impfverweigerern? – aktuell geben ca. 1/3 der Bundesbürger an, sich impfen lassen zu wollen, ein weiteres 1/3 denkt darüber nach, ist aber noch unentschlossen, ein weiteres 1/3 lehnt es ab! Wir hoffen auf den Pinguin-Effekt: Viele Pinguine stehen an der Eiskante, nichts passiert, einer springt rein und alle anderen folgen.
- Was ist, wenn nur ca. 50% der Belegschaft geimpft sind? Müssen dann die betrieblichen Corona-Schutzmaßnahmen in vollen Umfang weiterlaufen? – Ja, wir müssen hier noch bestimmt das Jahr 2021 für fest einplanen. Ein Herdenschutz wird erst bei einer erheblich höheren Impfquote eintreten, und ohne Schutzmaßnahmen wird sich das Virus ungebremst vermehren. Dann werden ganze Abteilungen krankheitsbedingt nicht arbeiten können und die Krankenhäuser werden überlastet.
- Soll eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Fehlender Impfstatus in kritischen Bereichen“ (primär für Krankenhäuser wichtig) oder gar eine Betriebsvereinbarung dazu geben? – Wäre weiterhin zu diskutieren
Wirkung bereits nach der ersten Dosis?
Die Behörde stellt dem Impfstoff in ihrem Bericht insgesamt ein sehr gutes Zeugnis aus. An der Phase-III-Studie zum Impfstoff namens BNT162b hatten insgesamt 44.000 Probanden teilgenommen. Der Impfstoff wird in zwei Dosen mit einem Abstand von drei Wochen verabreicht.
Bereits aus einer Interimsanalyse der Daten von rund 36.000 Probanden war die hohe Schutzwirkung von 95 % bekannt, die sich wie folgt berechnet: Während 162 von 18.325 Personen in der Placebogruppe an COVID-19 erkrankten, waren es nur 8 von 18.198 Personen in der Verumgruppe.
Auch in den Subgruppen zu denen etwa über 65-Jährige, Personen mit Adipositas, Diabetes, Bluthochdruck, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zählen, zeigte sich eine hohe Schutzwirkung. Sie lag jeweils bei über 93 %. Nur bei Krebserkrankungen war die Schutzwirkung wegen der geringen Teilnehmerzahl nicht signifikant [d.h. dass man sie statistisch nicht beweisen kann – damit ist nicht bewiesen, dass es bei Krebskranken nicht wirkt]
Neu ist, dass bereits eine klare Effektivität der Impfung nach der ersten Dosis vorhanden ist. Laut FDA liegt die Schutzwirkung immerhin bei 52,4 %.
Was waren die Nebenwirkungen?
Die aktualisierte Auswertung der Phase-III-Studie enthält jetzt auch Daten zu einer zweimonatigen Nachbeobachtung von knapp 38.000 Probanden. Hier zeigt sich ein ähnliches Sicherheitsprofil wie schon nach der ersten Zwischenanalyse mit nur einwöchiger Nachbeobachtung.
In den jüngeren Altersgruppen (18 bis 55 Jahre) traten die systemischen [den ganzen Körper betreffende] Nebenwirkungen häufiger und schwerer auf im Vergleich zu den älteren Gruppen (ab 55 Jahre). In beiden Altersgruppen waren die Nebenwirkungen häufiger nach der zweiten Impfdosis beobachtet worden.
Das waren die häufigsten Nebenwirkungen bei den Probanden der Altersgruppe 18 bis 55 Jahre nach der zweiten Impfung:
- Schmerzen an der Injektionsstelle: 77,8 % in der Verumgruppe vs. 11,7 % in der Kontrollgruppe
- Müdigkeit: 59,4 % Verum vs. 22,8 %
- Kopfschmerzen: 51,7 % vs. 24,1 %
- Muskelschmerzen: 37,3 % vs. 8.2 %
- Schüttelfrost: 35,1 % vs. 3.8 %
- Gelenkschmerzen: 21,9 % vs. 5,2 %
Allergische Reaktionen unmittelbar nach der Impfung waren in beiden Gruppen, aber etwas häufiger in der Verumgruppe beobachtet worden (137 [0,63%] vs. 111 [0,51%] in der Kontrollgruppe). Die britische Gesundheitsbehörde NHS hat nun Menschen mit einer signifikanten Allergiegeschichte aufgerufen, sich vorerst nicht impfen zu lassen. Am Dienstag startete dort die flächendeckende Impfung gegen SARS-CoV-2 mit Biontechs Impfstoff. Zwei Mitarbeiter der Behörde mit einer entsprechenden Vorgeschichte hätten eine allergische Reaktion gezeigt, nachdem sie die Impfung erhalten hatten. Sie erholten sich problemlos.
Warum sind Fazialisparese und Lymphadenopathie aufgetreten? Hat das mit dem Impfstoff zu tun?
Bei vier Personen in der Verumgruppe wurde eine idiopathische Fazialisparese nachgewiesen. Im Placebo-Arm ist kein Fall bekannt. Für die FDA ist das zwar kein Grund zur Sorge, sie empfiehlt aber dahingehend eine weitere Überwachung in größeren Populationen. Im Bericht schreiben sie, dass die beobachtete Häufigkeit in der Impfstoffgruppe mit der erwarteten Hintergrundrate in der Allgemeinbevölkerung übereinstimme.
Auch Prof. Clemens Wendtner, Chefarzt der Infektiologie und Tropenmedizin der München Klinik Schwabing, schätzt das Ergebnis so ein: „Angesichts der Häufigkeit dieser Hirnnervenerkrankung – Grundinzidenz von 25 pro 100.000 pro Jahr – bleibt ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung fraglich.“
Weiterhin wurden drei Ereignisse beschrieben, die – so die FDA – ursächlich mit der Impfung zusammenhängen könnten:
- Lymphadenopathie: Trat bei 64 Probanden (0,3 %) in der Verumgruppe vs. 6 in der Placebogruppe auf.
- Schwere Herzrhythmusstörung: ein Fall in der Verumgruppe, keiner in Placebo
- Schulterverletzung im Impfarm: ein Fall in der Verumgruppe, keiner in Placebo
„Angesichts von circa 19.000 geimpften Probanden im Verum-Arm [ist das] jedoch eine sehr überschaubare Nebenwirkungsrate, die bei Impfungen mit anderen Wirkstoffen in ähnlicher Weise zu beobachten war“, kommentiert Wendtner diese Details.
Warum wird es Impfzentren geben?
Für die Einrichtung von Impfzentren gibt es mehrere Gründe.
- Die Logistik und Organisation in externen Impfzentren wird als leichter erachtet als die Integration in die Regelversorgung. Die Impfzentren werden von den Bundesländern eingerichtet, um mehr Menschen in kürzerer Zeit impfen zu können. Würden sich alle Menschen, die eine Impfung in Erwägung ziehen, in ihrer Hausarztpraxis impfen lassen, würde das erheblich länger dauern als in Impfzentren, zumal wohl zwei Impfungen im Abstand von einigen Wochen nötig sein werden. Je früher viele Menschen geimpft sind, umso eher kann die Impfung dazu beitragen, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen.
- Impfzentren können auch gewährleisten, dass bestimmte Impfstoffe korrekt gelagert werden. Manche Impfstoffe müssen beispielsweise bei besonders niedrigen Temperaturen gelagert werden, die in Hausarztpraxen oder Apotheken nicht ohne Weiteres gewährleistet werden können. Dazu kommt, dass in Zentren, in denen täglich Hunderte Menschen geimpft werden können, Impfstofflieferungen in großen Mengen/Chargen aufgebraucht werden, bevor sie verfallen. Dies ist insbesondere in Anbetracht der anfänglichen Impfstoffknappheit bedeutsam.
- Impfzentren erleichtern außerdem die Verteilung des Impfstoffs an Personen, die aus ethischen und medizinisch-epidemiologischen Gründen priorisiert werden, die Impfung also zuerst erhalten sollen. Das können bspw. Personen mit sehr hohem Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung sein. Wenn im Verlauf immer mehr Impfstoffdosen zur Verfügung stehen sollten und alle weiteren Bedingungen wie bspw. Lagerung erfüllt werden können, ist ein Übergang der Impfung in die Regelversorgung geplant.
Mythos: Ein RNA-/DNA-Impfstoff ist Genmanipulation am Menschen
Die Gefahr der Integration von RNA/DNA-Impfstoffen in das Genom menschlicher Körperzellen kann nach heutigem Wissenstand als nicht gegeben angesehen werden. RNA-Impfstoffe enthalten ausgewählte Teile des Erbguts eines Virus in Form von RNA, genauer gesagt der messenger-RNA (kurz mRNA). Die mRNA aus dem Impfstoff soll nach der Injektion im Körper die Bildung von (ungefährlichem) Virusprotein hervorrufen, was dann wie bei einem konventionellen Impfstoff den Aufbau des Immunschutzes bewirkt. Die mRNA aus dem Impfstoff kann jedoch nicht einfach in die DNA des Menschen “eingebaut” werden. Beim Menschen befindet sich das Erbgut in Form von DNA im Zellkern. Ein direkter Einbau von RNA in DNA ist aufgrund der unterschiedlichen chemischen Struktur nicht möglich. Es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass die von den Körperzellen nach der Impfung aufgenommen mRNA in DNA umgewandelt wird.Bei DNA-Impfstoffen wurde in einer Vielzahl von präklinischen Studien gezeigt, dass eine Integration eines DNA-Plasmids in das menschliche Genom nicht stattfindet. Dies wurde in den bisher durchgeführten klinischen Prüfungen mit humanen DNA-Impfstoffkandidaten (gegen Ebola, Zika etc.) sowie einem zugelassenen DNA-Veterinärimpfstoff für Fische bestätigt.
Mythos: Ein Impfstoff ist unsicher wegen beschleunigter Testverfahren
Die Testverfahren werden nicht beschleunigt, indem Überprüfungen ausgelassen werden. Stattdessen werden die notwendigen Studien teilweise parallel durchgeführt und die erforderlichen Zulassungsverfahren frühzeitig vorbereitet.
Mythos: Private Interessen spielen bei der Impfstoff-Entwicklung eine dominierende Rolle
Jedes forschende Unternehmen will mit einem künftigen Impfstoff auch Geld verdienen, insofern spielen immer privatwirtschaftliche Interessen bei der Impfstoffentwicklung eine Rolle. Ein sicherer Impfstoff muss gut erforscht sein, das funktioniert nur mit einer erfolgreichen Forschung. Die Erforschung und Entwicklung schneller voranzutreiben und diesen Impfstoff gerecht zu verteilen – das ist das vornehmliche Anliegen der “Global Response”-Initiative, die auch von Nichtregierungsorganisationen, wie der Bill-und-Melinda-Gates Stiftung, unterstützt wird. Hier spielen privatwirtschaftliche Interessen keine Rolle. Die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung verkauft selbst keine Impfstoffe und verdient auch nicht am Vertrieb von Impfstoffen. Sie setzt sich seit mehr als 20 Jahren für die Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen ein.
Mythos: Ein potentieller Impfstoff enthält gesundheitsschädliche Zusatzstoffe
Bereits während der klinischen Erprobung prüft und bewertet das Paul-Ehrlich-Institut Impfstoffkandidaten mit der notwendigen und gebotenen Sorgfalt. Anschließend prüfen Zulassungsbehörden weltweit seine Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit auf hohem Niveau. So wird sichergestellt, dass der Nutzen einer Impfung die möglichen Risiken deutlich überwiegt.
Testung
Antigentest - Deutsch
Antigen test - English
Test antygenu - Polskie
ID Now Testverfahren
Abstrich-Testungen & SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen
Es ist sinnvoll schnellstmöglich Finanzbudgets für kommende Abstrich-Tests von Mitarbeitern vorzuhalten. Wir werden in Zukunft mehr testen müssen. Preis auf Anfrage. Verfügbarkeit: unter Vorbehalt der weiteren Entwicklung.
Wie aussagekräftig ist der Corona-Abstrichtest?
Der Corona-Test besteht aus einem Abstrichtupfer, mit dem eine Probe aus Rachen und/oder Nase abgewischt wird. Dann wird im Labor das Erbmaterial des Erregers nachgewiesen (“RT-PCR”). Das Ergebnis steht in der Regel nach 24 Stunden fest. Wenn der Test positiv ausfällt ist das sehr sicher – hier liegt der Test fast nie falsch. Der Test kann aber eine im frühen Stadium befindliche Erkrankung übersehen, ist dann also „falsch negativ“ – wie oft das vorkommt ist unklar. Wir vom WAZ haben Tests nun da, werden diese aber nur in besonderen Situationen ausgeben und zum Selbstabstrich anleiten. Die Testung wird dann in Bremerhaven durchgeführt und kostet 60€/Test. Die Standardtestung läuft über die sich im Aufbau befindlichen Corona-Ambulanzen der kassenärztlichen Vereinigungen. Infos hierzu über die Bürgerhotline 115 oder die Nummer des ärztlichen Bereitschaftdiensts 116 117.
Schnelltests aus dem Blut sind nicht geeignet, da sie nicht den Erreger sondern die Reaktion des Körpers auf den Erreger messen – sie erkennen die Krankheit damit zu spät, erst nach etwa einer Woche.
Ein neuer Schnelltest von Roche „cobas SARS-CoV-2“ auf das Virus wird die Testdauer stark verkürzen, wahrscheinlich 3,5 Stunden. Für uns noch nicht verfügbar.
Corona-Selbstabstrich-Test
Der „Corona-Selbstabstrich-Test“ wird mit einem Tupfer aus Rachen und Nase gewonnen. Das ist kurz unangenehm, tut aber nicht weh. Es ist wichtig, den Abstrich tief in Nase und Rachen durchzuführen. Der Test muss im Labor untersucht werden. Der Test sucht die Erbsubstanz des Virus und reagiert auf nichts anderes. Wenn er „positiv“ ist, dann ist man sicher infiziert. Infiziert heißt nicht „todkrank“ – viele Menschen werden nur leicht krank – aber wenn man infiziert ist kann man andere anstecken. Der Test kann die Krankheit früh finden, wenn man erst wenig Symptome hat.
Es gibt demnächst neue Tests, was die Labore schneller arbeiten lassen wird – leider gibt es den Test noch nicht für die Arztpraxis oder für zuhause (siehe auch Frage zum Boschgerät). Das Testverfahren heißt „PCR“.
Wir wenden den Firmen finanzierten Selbstabstrich-Test nur an, wenn…
- …der Mitarbeiter eindeutige Symtome und Fieber hat
- …der Mitarbeiter längerfristig auf einem Schiff oder einer Plattform in der Nord- und Ostsee arbeiten wird
- …der Mitarbeiter, eine Kontaktperson 1. Grades ist, um alle weiteren Kollegen (die somit Kontaktpersonen der Kontaktperson sind) zu beruhigen bzw. Entwarnung zu geben
- …der Mitarbeiter eine systemrelevante Position im Unternehmen hat, ohne die Anwesenheit dieses Mitarbeiters, das Unternehmen einen technischen Schaden nehmen würde (Beispiel: Kühlmaschinisten in der Lebensmittelindustrie)
Der „Danach-Test“ ist ein Antikörpertest aus dem Blut. Dieser Test wird auch als Schnelltest beworben, weil man ihn selber ohne eigenes Labor durchführen kann und sofort das Ergebnis bekommt. Leider kann der Test die Krankheit erst finden wenn sich der Körper richtig gegen das Virus gewehrt hat. Das dauert 1-2 Wochen. Der Test kann also die Krankheit erst spät finden. Er kann nicht sagen, ob man jetzt im Moment krank ist. Im Moment wissen wir noch nicht alles über den Test – wir hoffen, dass der Test zeigen kann, ob man schon Corona hatte und dann sicher ist, nach dem Motto: „Ich hatte es schon und bin durch damit.“ Bitte fragen Sie noch nicht nach dem „Danach-Test“, wir melden uns, wenn es so weit ist.
Was machen wir, wenn wir die ersten Fälle innerbetrieblich haben?
Wir würden hierbei empfehlen, so wie die Behörden vorzugehen und folgende Tagesmeldung an alle transparent rauszugeben, damit die innerbetriebliche Gerüchteküche nicht überhandnimmt. Siehe auch WAZ-Corona-Hotline-Dokumenation.
Tagesmeldung vom xx.03.2020; Stand: xx.xx Uhr
Gesamtlage
Insgesamt x positiv bestätigte Fälle, davon heute x neue positive Fälle
Begründete Verdachtsfälle
x neue Fälle bzw. Kontaktpersonen
Häusliche Quarantäne
Insgesamt x, davon heute x neue Personen